Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-08-04
Produktidentifikator
TM CLEAROXID H2O
REACH-Registrierungsnummer
nicht
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel gewerbliche Verwendung (SU22) industrielle Verwendung (SU3)
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
keine Information verfügbar
Herstellername
Land
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thonhauser GmbH
E-Mail-Addresse
QA@thonhauser.net, QA@thonhauser.net
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H317, H319, H334, H335, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Ab-
Gefahrenkategorien
Katego- Gefahrenhin- schnitt rie und -kategorie weis 3.2 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut 2 Skin Irrit. 2 H315 3.3 Schwere Augenschädigung/Augenreizung 2 Eye Irrit. 2 H319 3.4R Sensibilisierung der Atemwege 1 Resp. Sens. 1 H334 3.4S Sensibilisierung der Haut 1 Skin Sens. 1 H317 3.8R Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition (Rei- 3 STOT SE 3 H335 zung der Atemwege) Ab- Katego- Gefahrenhin- schnitt rie und -kategorie weis 4.1C Gewässergefährdend (chronische aquatische Toxizität) 3 Aquatic Chronic 3 H412 Voller Wortlaut der H-Sätze in ABSCHNITT 17. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen, Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Ein Verschütten und Löschwasser kann zu einer Umweltverschmutzung der Gewässer führen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP)
Signalwort
Gefahr
Gefahrenpiktogramme
GHS07, GHS08
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursa- chen. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P261 Einatmen von Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol vermeiden. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P342+P311 Bei Symptomen der Atemwege: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Inhalt/Behälter industrieller Verbrennungsanlage zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumperoxodisulfat
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Dieses Gemisch enthält keine Stoffe, die als PBT- oder vPvB-Stoff beurteilt werden.