Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-09-25
Produktidentifikator
Cyclohexanon
CAS-Nr.
108-94-1
REACH-Registrierungsnummer
01-2119453616-35
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Produktes und Verwendungen, von denen abgeraten wird Keine weiteren relevanten Informationen bekannt
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thommen-Furler AG
E-Mail-Addresse
info@thommen-furler.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H302, H302+H312+H332, H312, H315, H318, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS02 Flamme Flam. Liq. 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. GHS05 Ätzwirkung Eye Dam. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. GHS07 Acute Tox. 4 H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Acute Tox. 4 H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Acute Tox. 4 H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Der Stoff ist gemäss CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS05 GHS07
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H302+H312+H332 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P330 Mund ausspülen. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar