Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-791-2/7732-18-5
Name der Chemikalie
Water, distilled, conductivity or of similar purity H2O
Konzentration
80-90
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-03-24
Produktidentifikator
TRIS 1 molar buffer
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thermo Fisher (Kandel) GmbH
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
2.2. Kennzeichnungselemente
Nicht erforderlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16 2.2. Kennzeichnungselemente Nicht erforderlich. 2.3. Sonstige Gefahren Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren ABSCHNITT 3: ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 3.2 Gemische Bestandteil CAS-Nr EG-Nr: Gewichtsproze CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. nt 1272/2008 Wasser 7732-18-5 231-791-2 80 - 90 - Trometamol 77-86-1 201-064-4 10 - 20 - Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16 ABSCHNITT 4: ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Augenkontakt Sofort gründlich mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang ausspülen, auch unter den Augenlidern. Ärztliche Hilfe anfordern. Hautkontakt Sofort mit viel Wasser mindestens 15 Minuten lang abwaschen. Bei Auftreten von Symptomen sofort medizinische Hilfe aufsuchen. Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen und danach viel Wasser trinken. Bei Auftreten von Symptomen medizinische Hilfe aufsuchen. Einatmen An die frische Luft bringen. Bei Auftreten von Symptomen sofort medizinische Hilfe aufsuchen. Selbstschutz des Ersthelfers Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Vernünftigerweise nicht vorhersehbar. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Hinweise an den Arzt Symptomatische Behandlung. ABSCHNITT 5: MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Brandbekämpfungsmaßnahmen einsetzen, die an die örtlichen Gegebenheiten und das Umfeld angepasst sind. Sprühwasser, Kohlendioxid (CO2), Trockenlöschmittel, alkoholbeständiger Schaum. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Es liegen keine Informationen vor. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Vernünftigerweise nicht vorhersehbar. Gefährliche Verbrennungsprodukte Unter normalen Verwendungsbedingungen keine bekannt. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Wie bei jedem Brand ist ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät im Druckanforderungsmodus gemäß MSHA/NIOSH (genehmigt oder äquivalent) zu verwenden und vollständige Schutzkleidung zu tragen. ABSCHNITT 6: MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Ausreichende Belüftung sicherstellen. Vorgeschriebene persönliche Schutzausrüstung verwenden. 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Darf nicht in die Umwelt freigesetzt werden. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit inertem, absorbierenden Material aufsaugen. Aufwischen und zur Entsorgung in geeignete Behälter überführen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Schutzmaßnahmen unter Punkt 8 und 13. ABSCHNITT 7: HANDHABUNG UND LAGERUNG 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Schutzausrüstung/Gesichtsschutz tragen. Ausreichende Belüftung sicherstellen. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Nicht einnehmen oder einatmen. Hygienemaßnahmen Mit einer guten Arbeitshygiene und Sicherheitstechnik handhaben. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. Kontaminierte Kleidung und Handschuhe ausziehen und vor dem erneuten Tragen waschen, einschließlich der Innenseite. Vor Pausen und nach der Arbeit die Hände waschen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Behälter gut verschlossen halten und an einem trockenen, kühlen und gut belüfteten Ort lagern. Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 510 Lagerklasse LGK 12 (LGK) Schweiz - Gefahrstofflagerung https://www.kvu.ch/de/themen/stoffe-und-produkte Lagerklasse - SC 10/12 7.3. Spezifische Endanwendungen Verwendung in Labors ABSCHNITT 8: BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN 8.1. Zu überwachende Parameter Expositionsgrenzen Dieses Produkt enthält, wie geliefert, keine gesundheitsschädlichen Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten, die durch die für die Region verantwortliche Behörde festgelegt wurden Biologische Grenzwerte Dieses Produktes enthält im Lieferzustand keine gefährlichen Materialien mit biologischen Grenzwerten, die durch die länderspezifischen Regulierungsstellen festgesetzt wurden Monitoring-Methoden EN 14042:2003 Titel: Arbeitsplatzatmosphäre. Richtlinie für Anwendung und Verwendung von Verfahren zur Bewertung der Exposition gegenüber chemischen und biologischen Hilfsmitteln. Abgeleitete Expositionshöhe ohne Beeinträchtigung (Derived No Effect Level) / Abgeleiteter Mindesteffektpegel (DMEL) Siehe Tabelle für Werte Component Akute Wirkung Chronische lokalen (Haut) systemisch (Haut) Wirkungen lokalen Wirkungen (Haut) systemisch (Haut) Trometamol DNEL = 166.7mg/kg 77-86-1 ( 10 - 20 ) bw/day Component Akute Wirkung Chronische lokalen (Einatmen) systemisch Wirkungen lokalen Wirkungen (Einatmen) systemisch (Einatmen) Trometamol DNEL = 117.5mg/m3 77-86-1 ( 10 - 20 ) Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC, predicted no effect concentration) Siehe Werte unter. Component Frisches Wasser Wasser Mikroorganismen Soil Sediment Intermittent in Kläranlage (Landwirtschaft) Trometamol PNEC = 300mg/L 77-86-1 ( 10 - 20 ) 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Technische Steuerungseinrichtungen Unter normalen Verwendungsbedingungen keine bekannt. Persönliche Schutzausrüstung Augenschutz Schutzbrille mit Seitenschild (oder Schutzbrille) tragen (EU-Norm - EN 166) Handschutz Schutzhandschuhe Handschuhmaterial Durchbruchzeit Dicke der EU-Norm Handschuh Kommentare Handschuhe Naturkatuschuk Siehe - EN 374 (Mindestanforderung) Nitril-Kautschuk Empfehlungen des Neopren Herstellers PVC Haut- und Körperschutz Langarmige Kleidung. Untersuchen Sie Handschuhe vor Gebrauch Bitte Angaben des Handschuhlieferanten in Bezug auf Durchlässigkeit und Durchbruchzeit beachten. Informationen beim Hersteller / Lieferanten erfragen Stellen Sie sicher, Handschuhe sind für die Aufgabe geeignet Chemische Kompatibilität, Geschicklichkeit, Betriebliche Bedingungen, benutzer ausgesetztsein, z. B. sensibilisierende Wirkung, Auch die spezifischen, ortsbezüglichen Bedingungen, unter welchen das Produkt eingesetzt wird, in Betracht ziehen, wie Schnittgefahr, Abrieb und Kontaktdauer Ziehen Sie die Handschuhe mit Sorgfalt vermeidet Kontamination der Haut Atemschutz Eine Schutzausrüstung ist unter normalen Gebrauchsbedingungen nicht erforderlich. Groß angelegte / Notfall Ein von der NIOSH/MSHA oder der europäischen Norm EN 136 zugelassenes Atemschutzgerät verwenden, wenn die Expositionsgrenzen überschritten werden oder wenn Reizung oder andere Symptome auftreten Empfohlener Filtertyp: Partikelfilter Kleinräumige / Labor Einsatz Geeignete Belüftung aufrecht halten Begrenzung und Überwachung der Es liegen keine Informationen vor. Umweltexposition ABSCHNITT 9: PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Physikalischer Zustand Flüssigkeit Aussehen Farblos Geruch Geruchlos Geruchsschwelle Keine Daten verfügbar Schmelzpunkt/Schmelzbereich -8 °C / 17.6 °F Geschätzt Erweichungspunkt Keine Daten verfügbar Siedepunkt/Siedebereich 100 °C / 212 °F Geschätzt Entzündlichkeit (Flüssigkeit) Keine Daten verfügbar Entzündlichkeit (fest, gasförmig) Nicht zutreffend Flüssigkeit Explosionsgrenzen Keine Daten verfügbar Flammpunkt Nicht zutreffend Methode - Es liegen keine Informationen vor Selbstentzündungstemperatur Keine Daten verfügbar Zersetzungstemperatur Keine Daten verfügbar pH-Wert 7 Viskosität Keine Daten verfügbar Wasserlöslichkeit Mischbar Löslichkeit in anderen Es liegen keine Informationen vor Lösungsmitteln Verteilungskoeffizient: n-Octanol/Wasser Dampfdruck Keine Daten verfügbar Dichte / Spezifisches Gewicht 1.1 Geschätzt Schüttdichte Nicht zutreffend Flüssigkeit Dampfdichte Keine Daten verfügbar (Luft = 1.0) Partikeleigenschaften Nicht zutreffend (Flüssigkeit) 9.2. Sonstige Angaben ABSCHNITT 10: STABILITÄT UND REAKTIVITÄT 10.1. Reaktivität Nach vorliegenden Informationen keine bekannt 10.2. Chemische Stabilität Unter normalen Bedingungen stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Gefährliche Polymerisierung Gefährliche Polymerisation tritt nicht auf. Gefährliche Reaktionen Keine bei normaler Verarbeitung. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Unverträgliche Materialien. Übermäßige Hitze. 10.5. Unverträgliche Materialien Keine bekannt. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Unter normalen Verwendungsbedingungen keine bekannt. ABSCHNITT 11: TOXIKOLOGISCHE ANGABEN 11.1. Angaben zu den Gefahrenklassen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Produktinformationen (a) akute Toxizität, Oral Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Dermal Keine Daten verfügbar Einatmen Keine Daten verfügbar Bestandteil LD50 Oral LD50 Dermal LC50 Einatmen Wasser - Trometamol LD50 = 5900 mg/kg ( Rat ) LD50 > 5000 mg/kg ( Rat ) - (b) Ätz-/Reizwirkung auf die Haut, Keine Daten verfügbar (c) schwere Keine Daten verfügbar Augenschädigung/-reizung, (d) Sensibilisierung der Atemwege/Haut, Atmungs- Keine Daten verfügbar Haut Keine Daten verfügbar (e) Keimzell-Mutagenität, Keine Daten verfügbar (f) Karzinogenität, Keine Daten verfügbar In diesem Produkt sind keine bekannten Karzinogene vorhanden (g) Reproduktionstoxizität, Keine Daten verfügbar (h) spezifische Zielorgan-Toxizität Keine Daten verfügbar bei einmaliger Exposition, (i) spezifische Zielorgan-Toxizität Keine Daten verfügbar bei wiederholter Exposition, Zielorgane Es liegen keine Informationen vor. (j) Aspirationsgefahr. Keine Daten verfügbar Symptome / effekte, Es liegen keine Informationen vor. akute und verzögert 11.2. Angaben über sonstige Gefahren Endokrinschädliche Eigenschaften Bewertung endokrinschädlicher Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit relevant sind. Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren. ABSCHNITT 12: UMWELTBEZOGENE ANGABEN 12.1. Toxizität Ökotoxizität Enthält keine Stoffe, die bekanntermaßen umweltgefährlich sind oder die in Kläranlagen nicht abgebaut werden. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Persistenz Mit Wasser mischbar, Persistenz ist unwahrscheinlich, Nach vorliegenden Informationen. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Bioakkumulation ist unwahrscheinlich 12.4. Mobilität im Boden Das Produkt ist wasserlöslich und kann sich in Wassersystemen ausbreiten Ist in der Umwelt infolge seiner Wasserlöslichkeit vermutlich mobil. Hochmobilen in Böden 12.5. Ergebnisse der PBT- und Keine Daten verfügbar für die Beurteilung. vPvB-Beurteilung 12.6. Endokrinschädliche Eigenschaften Informationen zur endokrinen Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren Störung 12.7. Andere schädliche Wirkungen Persistente Organische Schadstoff Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten stoff Ozonabbaupotential Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten stoff ABSCHNITT 13: HINWEISE ZUR ENTSORGUNG 13.1. Verfahren zur Abfallbehandlung Abfall aus Rückständen/nicht Erzeuger von Chemikalienabfällen müssen feststellen, ob eine entsorgte Chemikalie als verwendeten Produkten Gefahrstoff eingestuft ist. Erzeuger von Chemikalienabfällen müssen auch Bundes-, Landes- und Gemeindebestimmungen zu Gefahrstoffen beachten, um eine vollständige und richtige Einstufung zu gewährleisten. Kontaminierte Verpackung Reste entleeren. Unter Beachtung der örtlichen behördlichen Bestimmungen beseitigen. Leere Behälter nicht wieder verwenden. Europäischer Abfallkatalog Gemäß dem europäischen Abfallkatalog sind Abfallschlüsselnummern nicht produktspezifisch, aber anwendungsspezifisch. Sonstige Angaben Abfallschlüssel müssen durch den Benutzer auf der Basis der Anwendung, für die das Produkt verwendet wurde, zugewiesen werden. Schweizerische Abfallverordnung Die Entsorgung sollte in Übereinstimmung mit den geltenden regionalen, nationalen und lokalen Gesetzen und Richtlinien erfolgen. Verordnung über die Vermeidung und Beseitigung von Abfällen (Abfallverordnung, ADWO) SR 814.600 https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2015/891/de ABSCHNITT 14: ANGABEN ZUM TRANSPORT IMDG/IMO Nicht reguliert 14.1. UN-Nummer 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen 14.4. Verpackungsgruppe ADR Nicht reguliert 14.1. UN-Nummer 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen 14.4. Verpackungsgruppe IATA Nicht reguliert 14.1. UN-Nummer 14.2. Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung 14.3. Transportgefahrenklassen 14.4. Verpackungsgruppe 14.5. Umweltgefahren Keine Gefahren identifiziert 14.6. Besondere Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender 14.7. Massengutbeförderung auf Nicht anwendbar, verpackte Ware dem Seeweg gemäß IMO-Instrumenten ABSCHNITT 15: RECHTSVORSCHRIFTEN 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Internationale Bestandsverzeichnisse Europa (EINECS/ELINCS/NLP), China (IECSC), Taiwan (TCSI), Korea (KECL), Japan (ENCS), Japan (ISHL), Kanada (DSL/NDSL), Australien (AICS), New Zealand (NZIoC), PICCS (Philippinen). US EPA (TSCA) - Toxic Substances Control Act, (40 CFR Part 710) Bestandteil CAS-Nr EINECS ELINCS NLP IECSC TCSI KECL ENCS ISHL Wasser 7732-18-5 231-791-2 - X KE-35400 X - Trometamol 77-86-1 201-064-4 - X KE-01403 X Bestandteil CAS-Nr TSCA TSCA Inventory DSL NDSL AICS NZIoC PICCS notification - Active-Inactive Wasser 7732-18-5 X ACTIVE X - X Trometamol 77-86-1 X ACTIVE X - X Legende: X - Aufgelistet '-' - Not Listed KECL - NIER number or KE number (http://ncis.nier.go.kr/en/main.do) Zulassung/Einschränkungen nach EU REACH Nicht zutreffend Bestandteil CAS-Nr REACH (1907/2006) - REACH-Verordnung (EG Anhang XIV - Anhang XVII - 1907/2006) Artikel 59 - zulassungspflichtigen Beschränkung Kandidatenliste für Stoffe bestimmter gefährlicher besonders Stoffe besorgniserregende Stoffe (SVHC) Wasser 7732-18-5 - Trometamol 77-86-1 - Seveso III Directive (2012/18/EC) Bestandteil CAS-Nr Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EU) - Seveso-III-Richtlinie (2012/18/EC) - Qualifikations Mengen für Major Mengenschwellen für Safety Report Unfallmeldung Anforderungen Wasser 7732-18-5 Nicht zutreffend Trometamol 77-86-1 Nicht zutreffend Verordnung (EG) Nr. 649/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über die Aus- und Einfuhr gefährlicher Chemikalien Nicht zutreffend Enthält(e) Bestandteile, die einer „Definition“ einer Per- und Polyfluoralkylsubstanz (PFAS) entsprechen? Nicht zutreffend Richtlinie 98/24/EG für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit beachten . Nationale Vorschriften WGK-Einstufung Wassergefährdungsklasse = 1 (Selbsteinstufung) Bestandteil Deutschland Wassergefährdungsklasse Deutschland - TA-Luft Klasse (AwSV) Trometamol WGK1 Schweizer Vorschriften Artikel 4 Abs. 1 lit. 4 der Jugendarbeitsschutzverordnung (SR 822.115) und Art. 1 lit. f der WBF-Verordnung über gefährliche Arbeiten und Jugendliche (SR 822.115.2). Beachten Sie Artikel 13 Mutterschaftsverordnung (SR 822.111.52) bezüglich werdender und stillender Mütter. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Stoffsicherheitsbeurteilung / Berichten (CSA / CSR) sind nicht für Mischungen erforderlich ABSCHNITT 16: SONSTIGE ANGABEN Auf den vollständigen Text der Gefahrenhinweise wird unter Abschnitt 2 und 3 Bezug genommen Legende CAS - Chemical Abstracts Service TSCA - US-amerikanisches Gefahrstoff-Überwachungsgesetz Abschnitt 8(b) Bestandsverzeichnis EINECS/ELINCS - Europäisches Verzeichnis existierender DSL/NDSL - Kanadische Entsprechung der europäischen kommerzieller chemischer Substanzen/Eu Liste der angemeldeten Altstoffliste/Kanadische Liste mit Stoffen, die nur im Ausland auf dem chemischen Stoffe Markt sind PICCS - philippinisches Verzeichnis bestehender Chemikalien und ENCS - Japan Existing and New Chemical Substances - Japanisches chemischer Substanzen (Philippines Inventory of Chemicals and Verzeichnis chemischer Alt- und Neustoffe Chemical Substances) IECSC - China Inventory of Existing Chemical Substances - AICS - Australisches Verzeichnis von chemischen Stoffen (Australian Chinesisches Altstoffverzeichnis Inventory of Chemical Substances) KECL - koreanisches Verzeichnis bestehender Chemikalien (Korean NZIoC - neuseeländisches Verzeichnis bestehender Chemikalien (New Existing and Evaluated Chemical Substances) Zealand Inventory of Chemicals) WEL - Arbeitsplatz-Grenzwerten TWA - Time Weighted Average ACGIH - American Conference of Governmental Industrial Hygienists IARC - Internationale Krebsforschungsagentur (ehrenamtliche Organisation professioneller Beschäftigter im Bereich Betriebshygiene) DNEL - Grenzwert, unterhalb dessen der Stoff keine Wirkung ausübt Abgeschätzte Nicht-Effekt-Konzentration (PNEC, predicted no effect concentration) RPE - Atemschutzausrüstung LD50 - Letale Dosise 50% LC50 - Letale Konzentration 50% EC50 - Effektive Konzentration 50% NOEC - Konzentration ohne beobachtete Wirkung POW - Verteilungskoeffizient Octanol: Wasser PBT - Persistent, Bioakkumulierend, Toxisch vPvB - sehr persistente und sehr bioakkumulierbare ADR - Europäisches Übereinkommen über die internationale ICAO/IATA - International Civil Aviation Organization/International Air Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße Transport Association IMO/IMDG - International Maritime Organization/International Maritime MARPOL - Internationale Übereinkommen zur Verhütung der Dangerous Goods Code Meeresverschmutzung durch Schiffe OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und ATE - Akuttoxizitätsschätzung Entwicklung BCF - Biokonzentrationsfaktor (BCF) VOC - (volatile organic compound, flüchtige organische Verbindung) Fachliteratur und Datenquellen https://echa.europa.eu/information-on-chemicals Lieferanten Sicherheitsdatenblatt, Chemadvisor - LOLI, Merck Index, RTECS Einstufung und Verfahren, das zum Ableiten der Einstufung von Gemischen gemäß Verordnung (EG) 1272/2008 [CLP] verwendet wurde: Physikalische Gefahren Auf Basis von Prüfdaten Gesundheitsgefahren Übertragungsgrundsatz „Verdünnung“ Umweltgefahren Übertragungsgrundsatz „Verdünnung“ Schulungshinweise Schulung zur Wahrnehmung chemischer Gefahren, einschließlich Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblätter, persönlichen Schutzausrüstung und Hygiene. Hergestellt durch Abteilung Produktsicherheit Tel. ++49(0)7275 988687-0 Erstellungsdatum 03-Feb-2014 Überarbeitet am 24-Mrz-2024 Zusammenfassung der Revision Neuer Anbieter für Notruf-Telefondienste. Dieses Sicherheitsdatenblatt erfüllt die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006. VERORDNUNG (EU) 2020/878 DER KOMMISSION zur Änderung des Anhangs II der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 . Für die Schweiz - Erstellt nach den technischen Vorschriften nach Anhang 2 Ziffer 3 ChemV (SR 813.11 - Verordnung über den Schutz vor gefährlichen Stoffen und Zubereitungen). Haftungssauschluss Die im vorliegenden Sicherheitsdatenblatt bereitgestellten Informationen sind zum Datum der Veröffentlichung nach unserem bestem Wissen zutreffend. Die Informationen sind nur zur Orientierung für eine sichere Handhabung, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung, Transport, Entsorgung und im Falle von Verschüttetem bestimmt und gelten nicht als Garantie und Qualitätsspezifikationen. Diese Informationen beziehen sich lediglich auf das explizit angegebene Material und können bei Verwendung mit anderen Materialien oder anderen Abläufen für ein solches Material keine Gültigkeit haben, falls nicht im Text spezifiziert Ende des Sicherheitsdatenblatts