Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-783-9/7727-37-9
Name der Chemikalie
Nitrogen N2
Konzentration
<=100
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2024-02-24
Produktidentifikator
Stickstoff
CAS-Nr.
7727-37-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thermo Fisher (Kandel) GmbH
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H280
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H280
Contains gas under pressure; may explode if heated
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Gase unter Druck Komprimiertes Gas (H280)
Gesundheitsrisiken
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Umweltgefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H280 - Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren
Sicherheitshinweise
P410 + P403 - Vor Sonnenbestrahlung schützen. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren
2.3 Sonstige Gefahren
Erstickend in hohen Konzentrationen. Das Opfer bemerkt das Ersticken nicht Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Gase unter Druck Komprimiertes Gas (H280) Gesundheitsrisiken Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Umweltgefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16