Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-26
Produktidentifikator
Lithium
1.3 Synonyme:
Lithium metal; Lithium element
CAS-Nr.
7439-93-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(VIZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thermo Fisher (Kandel) GmbH
E-Mail-Addresse
tech@alfa.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H260, H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H260
In contact with water releases flammable gases which may ignite spontaneously
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Stoffe und Gemische, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln Kategorie 1 (H260)
Gesundheitsrisiken
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 1 B (H314) Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 1 (H318)
Umweltgefahren
Auf Basis der verfügbaren Daten sind die Kriterien für eine Einstufung nicht erfüllt Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H260 - In Berührung mit Wasser entstehen entzündbare Gase, die sich spontan entzünden können H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden EUH014 - Reagiert heftig mit Wasser
Sicherheitshinweise
P223 - Kontakt mit Wasser wegen heftiger Reaktion und möglichem Aufflammen unbedingt verhindern P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P301 + P330 + P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P303 + P361 + P353 - BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen
2.3 Sonstige Gefahren
Reagiert heftig mit Wasser In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Toxizität gegenüber Bodenorganismen