Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-666-4/67-72-1
Name der Chemikalie
Hexachloroethane
Konzentration
<=100
Allgemeine Information
Version
4
Überarbeitet am
2024-02-09
Produktidentifikator
Hexachlorethan
1.3 Synonyme:
Ethane hexachloride; 1,1,1,2,2,2-Hexachloroethane; Ethylene hexachloride
CAS-Nr.
67-72-1
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
001-800-227-6701, +32 14 57 52 11, +32 14 57 52 99, 800-424-9300, 703-527-3887, +43 1 406 43 43, +43 1 406 68 98, +41-44 251 51 51, +41-43 508 20 11
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thermo Fisher (Kandel) GmbH
E-Mail-Addresse
begel.sdsdesk@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
CLP-Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 (H410) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 - Verursacht schwere Augenreizung H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung
Sicherheitshinweise
P264 - Nach Gebrauch Gesicht, Hände und exponierte Haut gründlich waschen P280 - Augenschutz/Gesichtsschutz tragen P305 + P351 + P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen P337 + P313 - Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen
2.3 Sonstige Gefahren
Es liegen keine Informationen vor Dieses Produkt enthält keine bekannten oder vermuteten endokrinen Disruptoren
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
CLP Einstufung - Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Physikalische Gefahren Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt Gesundheitsrisiken Schwere Augenschädigung/-reizung Kategorie 2 (H319) Umweltgefahren Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 (H410) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16