Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-152-8/7440-43-9
Name der Chemikalie
Cadmium
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2020-12-27
Produktidentifikator
Cadmium
CAS-Nr.
7440-43-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Information verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
(VIZ
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Thermo Fisher (Kandel) GmbH
E-Mail-Addresse
infoch@thermofisher.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H330, H341, H350, H361fd, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H330
Fatal if inhaled
Abschnitt 2
Physikalische Gefahren
Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt
Gesundheitsrisiken
Akute Toxizität beim Einatmen - Staub und Nebel Kategorie 2 (H330) Keimzell-Mutagenität Kategorie 2 (H341) Karzinogenität Kategorie 1B (H350) Reproduktionstoxizität Kategorie 2 (H361fd) Toxizität für bestimmtes Zielorgan - (wiederholte Exposition) Kategorie 1 (H372)
Umweltgefahren
Akute aquatische Toxizität Kategorie 1 (H400) Chronische aquatische Toxizität Kategorie 1 (H410) Wortlaut der Gefahrenhinweise siehe unter Abschnitt 16
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H330 - Lebensgefahr bei Einatmen H341 - Kann vermutlich genetische Defekte verursachen H350 - Kann Krebs erzeugen H361fd - Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen H372 - Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition H410 - Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung Kann brennbare Staubkonzentrationen in der Luft bilden
Sicherheitshinweise
P304 + P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen P280 - Schutzhandschuhe/Schutz-kleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen Weitere EU-Kennzeichnung Nur für gewerbliche Anwender
2.3 Sonstige Gefahren
In Übereinstimmung mit Anhang XIII der REACH Verordnung erfordern anorganische Stoffe keine Beurteilung. Kann beim Verteilen explosionsfähiges Staub-Luft-Gemisch bilden Toxizität gegenüber Bodenorganismen Giftig für terrestrische Wirbeltiere