Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
93763-35-0
Name der Chemikalie
Hydrocarbons, C9-16, hydrotreated, dearomatized
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-01-19
Produktidentifikator
Polinox 400 ml
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Polierflüssigkeit
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
NOTRUFNUMMERN:
Beratungsstelle für Vergiftungserscheinungen
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Theo Förch GmbH & Co. KG
E-Mail-Addresse
info@foerch.de Internet
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Nicht bestimmt 2.1.2 Einstufung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen). F+,Hochentzündlich
2.2. Kennzeichnungselemente
2.2.1 Kennzeichnung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Nicht bestimmt 2.2.2 Kennzeichnung gemäß der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG (einschließlich Änderungen) Kennzeichnung nach österreichischen Vorschriften (Chemikaliengesetz/Chem V)
Gefahrenpiktogramme
F+
Gefahrenhinweise
Hochentzündlich
S-Sätze
23.c Aerosol nicht einatmen. 35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. (46) Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. 51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Zusätze: Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50°C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Ohne ausreichende Lüftung Bildung explosionsfähiger Gemische möglich.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keinen vPvB-Stoff (vPvB = very persistent, very bioaccumulative) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Das Gemisch enthält keinen PBT-Stoff (PBT = persistent, bioaccumulative, toxic) bzw. fällt nicht unter den Anhang XIII der Verordnung (EG) 1907/2006. Berstgefahr beim Erhitzen Gebrauch: Bildung explosionsfähiger Dampf/Luftgemische möglich. Verordnung (EG) Nr. 648/2004 30 % und darüber aliphatische Kohlenwasserstoffe unter 5 % nichtionische Tenside aromatische Kohlenwasserstoffe anionische Tenside Duftstoffe LIMONENE CITRAL