Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
1-5
EC/CAS
215-181-3/1310-58-3
Name der Chemikalie
potassium hydroxide
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-01-18
Produktidentifikator
EXO Touchless Power Cleaner
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Gewerbliche Nutzung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
Stubenring 6
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Tegee-dan I/S
E-Mail-Addresse
info@tegee-dan.dk
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Gemische/Stoffe SDB EU 2015 Gemäß Vorschrift (EU) 2015/830 (Anhang II der REACH-Verordnung) Verätzung/Reizung der Haut, Kategorie 1A H314 Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 1 H318
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 : H314 - Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Keine weiteren Informationen verfügbar
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP]Zusätzliche KennzeichnungZusätzlich anzugebende Einstufung(en)
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P102 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P260 - Dampf, Aerosol nicht einatmen. P280 - Augenschutz, Schutzhandschuhe, Schutzkleidung tragen. P301+P330+P331 - BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304+P340 - BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 - Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P501 - Inhalt/Behälter Problemabfallentsorgung zuführen, in Übereinstimmung mit den lokalen, regionalen, nationalen und / oder internationalen Regeln zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.