Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-157-5
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-111-4
Name der Chemikalie
Nickel, Metall (790/2009)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-04-15
Produktidentifikator
WIG-N
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schweißzusatzstab
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Technolit GmbH
E-Mail-Addresse
info@technolit.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefährliche Eigenschaften ➢ Schweißzusatzstab zum Lichtbogenschweißen werden nicht als gefährliche Stoffe einge- stuft. ➢ Beim Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren entstehen gefährliche Stoffe, die die Umgebungsluft verunreinigen und eingeatmet werden können. In einer unzulässig hohen Konzentration können sie gesundheitsgefährdend sein. Allgemeine Warnhinweise ! Rauch und Gase können die Gesundheit gefährden. Sie werden in der Regel durch Einatmen aufgenommen. Andere mögliche Aufnahmewege sind Hautkontakt und Verschlucken. Der Lichtbogen kann Augenverletzungen und Hautverbrennungen verursachen. Der erzeugte Lärm kann das Gehör schädigen. Fälle von Hautkrebs wurden gemeldet. Dieses Produkt erzeugt beim Schweißen oder Schneiden Rauch oder Gase, die gefährliche Chemikalien enthalten. Stromschläge können tödlich sein. Wenn in feuchter Umgebung oder in nasser Kleidung an Metallbauten oder in gebückter Haltung wie im Sitzen, Knien oder Liegen geschweißt werden muss und wenn ein hohes Risiko eines unvermeidbaren oder versehentlichen Kontakts mit dem Werkstück besteht, folgende Ausrüstung benutzen: DC-Schweißgerät, DC-Hand- schweißgerät mit S-Zeichen. Grenzwert TLV (Treshold limit value) Die ACGIH empfiehlt einen allgemeinen Grenzwert für nicht anderweitig eingestuften für Schweißrauch: Schweißrauch von 5 mg/m³. Sich und andere schützen. Für ausreichende Belüftung sorgen oder den am Lichtbogen entstehenden Rauch absaugen oder/bzw. beides, um Rauch und Gase aus dem Atembereich und der (Arbeitsplatz-)Umgebung zu entfernen. Geeigneten Augen-, Gehör-, Körperschutz und Feinstaubmasken tragen. Aufnahmewege bei Überexposition: • Der vorrangige Eintrittsweg der Zersetzungsprodukte ist das Einatmen. Hautkontakt, Augenkontakt und Verschlucken sind möglich. • Die Aufnahme durch die Haut ist unwahrscheinlich. • Wenn das Produkt gemäß den Sicherheitshinweisen verwendet wird und die Exposition durch die Belüftung unter den empfohlenen Grenzwerten (Siehe Abschnitt 3,8 und 11) gehalten wird, ist eine Überexposition unwahrscheinlich. Folgen einer akuten Überexposition: • Eine kurzfristige Überexposition mit Gas, Rauch und Staub kann zu Reizungen von Augen, Lungen, Nase und Rachen führen. • Weitere Informationen siehe Abschnitt 11. Folgen einer chronischen Überexposition: • Eine langfristige Überexposition mit luftverschmutzenden Stoffen kann zu einer An- sammlung dieser Stoffe in den Lungen führen, die sich bei einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs in dunklen Bereichen zeigt. • Kann zu Hautausschlag führen. • Kann zu bleibenden Schädigungen (Siderose, Fibrose, Verkalkung der Knochen, Verkalkung der Bänder, Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems) führen. • Nickel und Chrom gelten als Krebs erregend. • Weitere Informationen siehe Abschnitt 11.