Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
208-915-9/546-93-0
Name der Chemikalie
Magnesium-carbonate
Konzentration
<5
EC/CAS
232-188-7/7789-75-5
Name der Chemikalie
Calcium fluoride
Konzentration
<1
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
5-10
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
10-20
EC/CAS
231-105-1/7439-96-5
Name der Chemikalie
Manganese
Konzentration
<1%
EC/CAS
231-111-4/7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
5-10
EC/CAS
231-157-5/7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
10-20
EC/CAS
231-072-3/7429-90-5
Name der Chemikalie
Aluminium
Konzentration
1-2
EC/CAS
215-687-4/1344-09-8
Name der Chemikalie
Silicic acid, sodium salt
Konzentration
<1
EC/CAS
215-279-6
Name der Chemikalie
Calcium carbonate
Konzentration
1-5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2014-08-08
Produktidentifikator
TS 45
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Stab-Elektrode
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Technolit GmbH
E-Mail-Addresse
info@technolit.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefährliche Eigenschaften: • Elektroden zum Lichtbogenhandschweißen werden nicht als gefährliche Stoffe eingestuft. • Beim Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren entstehen gefährliche Stoffe, die die Umgebungsluft verunreinigen und eingeatmet werden können. In einer unzu- lässig hohen Konzentration können sie gesundheitsgefährdend sein. Allgemeiner Warnhinweis: Dämpfe, Rauch und Gase können die Gesundheit gefährden. Sie werden in der Regel durch Einatmen aufgenommen. Andere mögliche Aufnahmewege sind Hautkontakt und Ver- schlucken. Der Lichtbogen kann Augenverletzungen und Hautverbrennungen verursachen. Der erzeugte Lärm kann das Gehör schädigen. Fälle von Hautkrebs wurden gemeldet. Dieses Produkt erzeugt beim Schweißen oder Schneiden Rauch oder Gase, die gefährliche Chemikalien enthalten. Stromschläge können tödlich sein. Wenn in feuchter Umgebung oder in nasser Kleidung, an Metallbauten oder in gebückter Haltung wie im Sitzen, Knien oder Liegen geschweißt werden muss und wenn ein hohes Risiko eines unvermeidbaren oder versehentlichen Kontakts mit dem Werkstück besteht, folgende Ausrüstung benutzen: DC-Schweißgerät, DC-Hand- schweißgerät oder AC-Schweißgerät mit Spannungsregelung, isolierende Unterlagen. Grenzwert TLV (Treshold limit value) für Die ACGIH empfiehlt einen allgemeinen Grenzwert für nicht anderweitig eingestuften Schweiß- Schweißrauch: rauch von 5 mg/m³. Den Schweißer und andere Personen schützen. Für ausreichende Belüftung sorgen und/oder den am Lichtbogen entstehenden Rauch absaugen, um Rauch und Gase aus dem Atem- bereich und der Umgebung zu entfernen. Geeigneten Augen-, Gehör- und Körperschutz tragen, ggf. Feinstaubmasken verwenden. Überexposition: • Der vorrangige Aufnahmeweg der Zersetzungsprodukte ist das Einatmen. Haut- kontakt, Augenkontakt und Verschlucken sind möglich. • Die Aufnahme durch die Haut ist unwahrscheinlich. • Wenn das Produkt gemäß den Sicherheitshinweisen verwendet wird und die Expo- sition durch die Belüftung/Absaugung unter den in diesem Abschnitt empfohlenen Grenzwerten gehalten wird, ist eine Überexposition unwahrscheinlich. (Siehe auch Abschnitt 3 und 11) Folgen bei akuter Überexposition: • Eine kurzfristige Überexposition mit Gas, Rauch und Staub kann zu Reizungen von Augen, Lungen, Nase und Rachen führen. •
Weitere Informationen
siehe Abschnitt 11 Folgen bei chronischer Überexposition: • Eine langfristige Überexposition mit luftverschmutzenden Stoffen kann zu einer Ansammlung dieser Stoffe in den Lungen führen, die sich bei einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs in dunklen Bereichen zeigt. • Kann zu Hautausschlag führen. • Kann zu bleibenden Schädigungen (Siderose, Fibrose, Verkalkung der Knochen, Verkalkung der Bänder, Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems) führen. • Nickel und Chrom gelten als Krebs erregend. • siehe Abschnitt 11
2.2. Kennzeichnungselemente
Die Kennzeichnung nach den EG-Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich. Die Produkte sind nicht als gefährlich eingestuft. Kennbuchstabe und Gefahren- Nicht kennzeichnungspflichtig. bezeichnung des Produktes:
R-Sätze
Keine.
S-Sätze
Keine.