Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
7440-02-0
Name der Chemikalie
Nickel
Konzentration
N/A
EC/CAS
7440-47-3
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-111-4
Name der Chemikalie
Nickel, Metall (790/2009)
Konzentration
N/A
EC/CAS
231-157-5
Name der Chemikalie
Chromium; chromic acid and its salts
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-05-07
Produktidentifikator
SA 100 / SA 200
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Autogen Schweißstab
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Technolit GmbH
E-Mail-Addresse
info@technolit.de
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Gefährliche Eigenschaften: • Schweißstäbe zum Autogenschweißen werden nicht als gefährliche Stoffe eingestuft. • Beim Schweißen, Schneiden und verwandten Verfahren entstehen gefährliche Stoffe, die die Umgebungsluft verunreinigen und eingeatmet werden können. In einer unzu- lässig hohen Konzentration können sie gesundheitsgefährdend sein. Allgemeiner Warnhinweis: Rauch und Gase können die Gesundheit gefährden. Sie werden in der Regel durch Einatmen aufgenommen. Andere mögliche Aufnahmewege sind Hautkontakt und Verschlucken. Der Lichtbogen kann Augenverletzungen und Hautverbrennungen verursachen. Der erzeugte Lärm kann das Gehör schädigen. Fälle von Hautkrebs wurden gemeldet. Dieses Produkt erzeugt bei der Verbrennung durch Schweißen oder Schneiden Rauch oder Gase, die gefährliche Chemikalien enthalten. Grenzwert TLV (Treshold limit value) für Die ACGIH empfiehlt einen allgemeinen Grenzwert für nicht anderweitig eingestuften Schweiß- Schweißrauch: rauch von 5 mg/m³. Den Schweißer und andere Personen schützen. Für ausreichende Belüftung sorgen und/oder den am Lichtbogen entstehenden Rauch absaugen, um Rauch und Gase aus dem Atem- bereich und der Umgebung zu entfernen. Geeigneten Augen-, Gehör- und Körperschutz tragen, ggf. Feinstaubmasken verwenden. Überexposition: • Der vorrangige Eintrittsweg der Zersetzungsprodukte ist das Einatmen. Hautkontakt, Augenkontakt und Verschlucken sind möglich. • Die Aufnahme durch die Haut ist unwahrscheinlich. • Wenn das Produkt gemäß den Sicherheitshinweisen verwendet wird und die Expo- sition durch die Belüftung unter den in Abschnitt 3 und 11 empfohlenen Grenzwerten gehalten wird, ist eine Überexposition unwahrscheinlich. Folgen bei akuter Überexposition: • Eine kurzfristige Überexposition mit Gas, Rauch und Staub kann zu Reizungen von Augen, Lungen, Nase und Rachen führen. • Weitere Informationen siehe Abschnitt 11. • Folgen bei chronischer Überexposition: • Eine langfristige Überexposition mit luftverschmutzenden Stoffen kann zu einer Ansammlung dieser Stoffe in den Lungen führen, die sich bei einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs in dunklen Bereichen zeigt. • Kann zu Hautausschlag führen. • Kann zu bleibenden Schädigungen (Siderose, Fibrose, Verkalkung der Knochen, Verkalkung der Bänder, Beeinträchtigungen des zentralen Nervensystems) führen. • Nickel und Chrom (in einigen Produkten) gelten als Krebs erregend. • Weitere Informationen siehe Abschnitt 11.
2.2. Kennzeichnungselemente
Die Kennzeichnung nach den EG-Rechtsvorschriften ist nicht erforderlich. Die Produkte sind nicht als gefährlich eingestuft.