Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-49-0
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-151-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated light
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2013-05-15
Produktidentifikator
Antihaft 2000
CAS-Nr.
64742-49-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
des Gleitmittel / Schmierstoff Stoffs oder des Gemischs
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Zur Zeit liegen keine Informationen hierzu vor
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Technolit GmbH
E-Mail-Addresse
info@technolit.de
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Noch keine relevanten Informationen verfügbar. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG Xn – Gesundheitsschädlich R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Xi – Reizend R38 Reizt die Haut. F – Leichtentzündlich R11 Leichtentzündlich. N – Umweltgefährlich R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Besondere Gefahrenhinweise für Das Produkt ist kennzeichnungspflichtig auf Grund des Berechnungsverfahrens der Mensch und Umwelt: „Allgemeinen Einstufungsrichtlinie für Zubereitungen der EG“ in der letztgültigen Fassung.
Klassifizierungs-System
Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. Kennbuchstabe und Gefahren- Xn – Gesundheitsschädlich bezeichnung des Produktes: F - Leichtentzündlich N – Umweltgefährlich Gefahrbestimmende Komponente zur
Enthält
Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte Etikettierung:
R-Sätze
R11 Leichtentzündlich. R38 Reizt die Haut. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
S-Sätze
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S16 Von Zündquellen fernhalten – nicht rauchen. S23 Gas/ Rauch/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen. S36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. S57 Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar