Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
2-<5%
Allgemeine Information
Version
1
Überarbeitet am
2023-04-07
Produktidentifikator
Wheel Cleaner
Hersteller / Lieferant
Techno AG
Herstellername
Cartec BV
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Techno AG
E-Mail-Addresse
info@techno-ag.ch, safety@cartecworld.com, info@toxi.ch, info@techno-ag.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder der Zubereitung
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. (Fortsetzung auf Seite 2) CH Druckdatum: 07.04.2023 08.02.2024 Versionsnummer 1 überarbeitet am: 07.04.2023 Handelsname: Wheel Cleaner (Fortsetzung von Seite 1) P260 Staub oder Nebel nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P363 Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. · Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel
Enthält
Alkali
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
GHS05 Ätzwirkung Hautätz. 1A H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Augenschäd. 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. · 2.2 Kennzeichnungselemente · Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008