Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-847-6/7758-98-7
Name der Chemikalie
Copper sulphate
Konzentration
<1%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-09-27
Produktidentifikator
CA Remover HD
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Wasch- und Reinigungsmittel Prozesskategorien [PROC]: 8, 10, 11
NOTRUFNUMMERN:
Nationales Vergiftungs-Informationszentrum
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TECHNIQUA HANDELS GmbH
E-Mail-Addresse
sales@techniqua.de, info@tech-masters.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H314, H332
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrenkategorien
Korrosiv gegenüber Metallen: Met. korr. 1 Akute Toxizität: Akut Tox. 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A
Gefahrenhinweise
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden . H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden .
2.2. Kennzeichnungselemente
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Salpetersäure
Sicherheitshinweise
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen oder duschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen . Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P301+P330+P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
Besondere Kennzeichnung bestimmter Gemische
EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Stoffe im Gemisch erfüllen nicht die PBT/vPvB Kriterien gemäß REACH, Anhang XIII. Einatmen von Staub/Nebel oder Aerosol verursacht Reizung der Atemwege.