Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2016-10-03
Produktidentifikator
SHOT 1L
CAS-Nr.
7664-93-9
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TECHNIK TOOLS SA
E-Mail-Addresse
mail@t-tools.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren A daptationen. Ätzend auf die Haut, Kategorie 1A (Skin Corr. 1A, H3 14). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädlic he Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Das Gemisch ist ein Reinigungsmittel (siehe Abschnitt 15). Erfüllt die Richtlinie (EG) Nr. 1272/2008 und deren A daptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
016-020-00-8 SCHWEFELSAURE 96.0%
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und sch were Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Entsorgung P501 Inhalt und Behälter gemäß lokalen Vorschriften zuführen.
Verhütung
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEI N Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem H aar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke P305 + P351 + P338 sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventue ll vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen . Weiter ausspülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregende n Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die Eu ropean Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.e u/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH- Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.