Allgemeine Information
Überarbeitet am
2018-10-24
Produktidentifikator
Nitrilotriacetic Acid
CAS-Nr.
139-13-9
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reagenzien
Hersteller / Lieferant
TCI EUROPE N.V
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)70 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TCI EUROPE N.V
E-Mail-Addresse
sales-eu@tcichemicals.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H315, H319, H351, H373, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Akute Toxizität (oral) Kategorie 4 Ätz-/Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 Schwere Augenschädigung / Augenreizung Kategorie 2 Karzinogenität Kategorie 2 Spezifische Zielorgantoxizität Niere - Wiederholte Exposition [Kategorie 2] Chronische aquatische Toxizität Kategorie 2
2.2. Kennzeichnungselemente
Piktogramme oder Gefahrensymbole
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302-Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H315-Verursacht Hautreizungen. H319-Verursacht schwere Augenreizung. H351-Kann vermutlich Krebs erzeugen. H373-Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition: Niere H411-Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260-Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P270-Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280-Schutzhandschuhe, schutzkleidung, gesichtsschutz tragen. P302+P352+P332+P313+P362+P364-BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P305+P351+P338+P337+P313-BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P308+P313-BEI EXPOSITION ODER FALLS BETROFFEN: Ärztlichen Rat einholen / ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Staubexplosion möglich bei Vorliegen eines Pulvers oder Granulats in Vermischung mit Luft.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar