Allgemeine Information
Version
1.1
Überarbeitet am
2025-06-11
Produktidentifikator
Digitoxin
CAS-Nr.
71-63-6
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung als Laborreagenz
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)70 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TCI EUROPE N.V
E-Mail-Addresse
sales-eu@tcichemicals.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H300, H300+H330, H330, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H300
Fatal if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H300 + H330 Lebensgefahr bei Verschlucken oder Einatmen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Verhütung
P260 Staub nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P284 Atemschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Mund ausspülen. P304 + P340 + P310 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Lagerung
P403 + P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 2 H300: Lebensgefahr bei Verschlucken. Akute Toxizität, Kategorie 2 H330: Lebensgefahr bei Einatmen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder Exposition, Kategorie 2 wiederholter Exposition.