Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-473-3/107-21-1
Name der Chemikalie
ethyleneglycol
Konzentration
>=90-<=100
Allgemeine Information
Version
1.0
Überarbeitet am
2025-04-08
Produktidentifikator
DAB solution
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung als Laborreagenz
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)70 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TCI EUROPE N.V
E-Mail-Addresse
sales-eu@tcichemicals.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H319, H332, H335, H336, H370, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H370 Schädigt die Organe (Niere, Zentralnervensystem, Blut). H373 Kann die Organe (Niere) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition.
Verhütung
P260 Nebel oder Dampf nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P304 + P340 + P312 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P308 + P311 BEI Exposition oder falls betroffen: P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ethylenglykol
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 4 H332: Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige H370: Schädigt die Organe. Exposition, Kategorie 1, Niere, Zentralnervensystem, Blut Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit Exposition, Kategorie 3, Zentralnervensystem verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige H335: Kann die Atemwege reizen. Exposition, Kategorie 3, Atmungssystem Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte H373: Kann die Organe schädigen bei längerer oder Exposition, Kategorie 2, Niere wiederholter Exposition. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Gefahrenpiktogramme : Signalwort : Gefahr Gefahrenhinweise