Allgemeine Information
Version
1.1
Überarbeitet am
2024-12-11
Produktidentifikator
4"-Aminohexanophenone
CAS-Nr.
38237-76-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Verwendung als Laborreagenz
NOTRUFNUMMERN:
+32(0)70 245 245
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TCI EUROPE N.V
E-Mail-Addresse
sales-eu@tcichemicals.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H315, H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 Giftig bei Verschlucken. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P310 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. Mund ausspülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Entsorgung
P501 Inhalt/ Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Akute Toxizität, Kategorie 3 H301: Giftig bei Verschlucken. Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2 H315: Verursacht Hautreizungen. Augenreizung, Kategorie 2 H319: Verursacht schwere Augenreizung.