Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
215-691-6/1344-28-1
Name der Chemikalie
aluminium oxide
Konzentration
60.0-85.0
EC/CAS
238-878-4/14808-60-7
Name der Chemikalie
Silica, crystalline
Konzentration
10.0-25.0
EC/CAS
236-675-5/13463-67-7
Name der Chemikalie
Reaction mass of titanium dioxide and silver chloride
Konzentration
1.0-5.0
EC/CAS
215-168-2
Name der Chemikalie
Iron Oxide Red
Konzentration
1.0-2.5
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-01
Produktidentifikator
Identifizierungsarten
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
feuerfestes Material
NOTRUFNUMMERN:
+43 (664)15 80 003
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TBM Ebner
GHS-Informationen
Signalwort
Kein Signalwort
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produkt definition
Gemisch
Signalwort
Kein Signalwort.
Gefahrenhinweise
Keine besonderen Wirkungen oder Gefahren bekannt.
Verhütung
Nicht anwendbar.
Antwort
Nicht anwendbar.
Lagerung
Nicht anwendbar.
Entsorgung
Nicht anwendbar.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Nicht anwendbar.
Ergänzende Gefahrenhinweise
Nicht anwendbar. Überarbeitungsdatum 01.03.2021 Datum der letzten Ausgabe Keine frühere Validierung Version 1 1/1
Anhang XVII – Beschränkungen der Herstellung, des Inverkehrbringens und der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe, Gemische und Erzeugnisse
Nicht anwendbar.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Produkt entspricht den Kriterien für PBT- oder : Diese Mischung enthält keine Substanzen, die als PBT- oder vPvB-Stoffe eingestuft werden. vPvB-Stoffen gemäß Anhang XIII der
Andere Gefahren
Bei der Zerkleinerung im trockenen Zustand entsteht gesundheitsschädlicher Staub. Wiederholtes und längeres Einatmen kann zu Atembeschwerden führen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Produktdefinition : Gemisch Einstufung gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP/GHS] Nicht eingestuft. Das Produkt ist nicht als gefährlich eingestuft gemäß der Verordnung (EG) 1272/2008 und deren Änderungen. Siehe Abschnitt 11 für detailiertere Informationen zu gesundheitlichen Auswirkungen und Symptomen.