Allgemeine Information
Überarbeitet am
2024-05-06
Produktidentifikator
R290
CAS-Nr.
74-98-6
REACH-Registrierungsnummer
01-2119486944-21-0000
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Kältemittel Industriell und berufsmäßig Empfohlene Einsatzbeschränkungen Verwendung im Freien durch Verdunstung. Direkte Verwendung des Stoffes durch durch Verbraucher. Befüllung von mobilen Klimageräten durch den Verbraucher
Hersteller / Lieferant
TAZZETTI S.P.A
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
TAZZETTI S.P.A
E-Mail-Addresse
rsg.inquiry@tazzetti.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H220, H280
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H220
Extremely flammable gas
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung des Stoffs oder Gemischs Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG Extrem entzündbares Gas (Kategorie 1) Aufmerksamkeit, Press. Gas, enthält Druckgas
Gefahrenpiktogramme
Anleitung: aufmerksamkeit
Gefahrenhinweise
H220 - Extrem entzündbares Gas H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze/Funken/offener Flamme/heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen P377 - Brand von ausströmendem Gas: Nicht löschen, bis Undichtigkeit gefahrlos beseitigt werden kann. P381 - Bei Undichtigkeit alle Zündquellen entfernen P410 + P403 - Vor Sonnenbestrahlung geschützt an einem gut belüfteten Ort aufbewahren.
Sonderbestimmungen
Enthält Treibhausgas(e), die vom Kyotoprotokoll genannt sind.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Kontakt mit der Flüssigkeit kann Kälte-/Erfrierungsverbrennungen verursachen. Dieser Stoff enthält keine Komponenten, die als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) in Konzentrationen von 0,1 % oder höher gelten. Informationen ökologische informationen: Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, die als hormonell wirksam gelten. Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der Verordnung (EU) Kommission oder der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Konzentrationen von 0,1 % oder mehr.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/das Gemisch enthält keine Bestandteile, von denen angenommen wird, dass sie endokrinschädigende Eigenschaften gemäß Artikel 57 Buchstabe f der REACH-Verordnung oder der Delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission Delegierte Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in einer Konzentration von 0,1 % oder mehr. I Dämpfe sind schwerer als Luft und können zum Ersticken führen, da sie den für die Atmung verfügbaren Sauerstoff reduzieren. Atmung. Unsachgemäßer Gebrauch oder Missbrauch durch absichtliches Einatmen kann zum Tod führen ohne ohne Vorwarnsymptome aufgrund von Herzschäden zum Tod führen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Kriterien der GHS-Richtlinie 1272/2008/EG: Extrem entzündbares Gas (Kategorie 1) Aufmerksamkeit, Press. Gas, enthält Druckgas