Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-312-7/105-59-9
Name der Chemikalie
2,2'-methyliminodiethanol
Konzentration
>=5-<10
EC/CAS
215-185-5/1310-73-2
Name der Chemikalie
sodium hydroxide
Konzentration
>=1-<2 >=5% 2-<5% 0,5-<2% 0,5-<2%
EC/CAS
215-687-4/1344-09-8
Name der Chemikalie
Silicic acid, sodium salt
Konzentration
>=1-<2
Allgemeine Information
Version
9.14
Überarbeitet am
2023-11-19
Produktidentifikator
GREASE POWER
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Reinigungsmittel Nur für gewerbliche Anwender
NOTRUFNUMMERN:
+49(0)551-19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Tana Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
Produktsicherheit@werner-mertz.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P260 Aerosol nicht einatmen. P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz tragen.
Antwort
P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Entsorgung
P501 Behälter nur völlig restentleert der Wertstoffsammlung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhydroxid Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1A H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 H318: Verursacht schwere Augenschäden.