Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
112-34-5
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol
Konzentration
N/A
EC/CAS
203-961-6
Name der Chemikalie
2-(2-butoxyethoxy)ethanol (DEGBE)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-09
Produktidentifikator
Wizard Cleaner
Produktidentifikator
Wizard Cleaner
A. Handelsname:
System123 BV
Stoffname
Gemisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt darf nicht in anderer Weise, als im Absatz 1 aufgeführt, verwendet werden
Herstellername
System123 BV
NOTRUFNUMMERN:
München, Ismaninger Str. 22, 81675 München, Tel. +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
System123 BV
E-Mail-Addresse
info@system123.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H315, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H315
Causes skin irritation
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft. Skin Irrit. 2, H315 Eye Dam. 1, H318 Der volle Text aller Einstufungen und H-Sätze ist in Kapitel 16 enthalten. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden.
Signalwort
Gefahr 1.0
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Fettalkohol-C12/14-ethersulfat, Natriumsalz Benzolsulfonsäure, 4-C10-13-sec.Alkylderivate 2-Amino-ethanol
Gefahrenhinweise
H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
P264 Nach Gebrauch Hände und betroffene Körperteile gründlich waschen. P280 Augenschutz tragen. P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seifen waschen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung auf diesem Kennzeichnungsetikett).
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments in der gültigen Fassung erfüllen.