Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-24
Produktidentifikator
Rubberplast
Produktidentifikator
Rubberplast
A. Handelsname:
System123 BV
Stoffname
Gemisch
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt darf nicht in anderer Weise, als im Absatz 1 aufgeführt, verwendet werden EuPCS PC-CLN-17.2
Herstellername
System123 BV
NOTRUFNUMMERN:
München, Ismaninger Str. 22, 81675 München, Tel. +49 89 19 240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
System123 BV
E-Mail-Addresse
info@system123.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H315, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft. Flam. Liq. 3, H226 Asp. Tox. 1, H304 Skin Irrit. 2, H315 STOT SE 3, H336 Der volle Text aller Einstufungen und H-Sätze ist in Kapitel 16 enthalten. Die wichtigsten schädlichen physikalisch-chemischen Wirkungen Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. 1.0
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlwasserstoffe, C7-C9, n-alkanen, iso-alkanen, cyclische
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. P312 Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe ergänzende Erste-Hilfe-Anleitung auf diesem Kennzeichnungsetikett). P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P370+P378 Bei Brand: Pulver-Feuerlöscher/Sand/Kohlendioxid zum Löschen verwenden.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments in der gültigen Fassung erfüllen.