Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
64742-48-9
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
N/A
EC/CAS
265-150-3
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), hydrotreated heavy
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-753-7
Name der Chemikalie
Benzol
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2019-12-05
Produktidentifikator
Power Polish
Produktidentifikator
Power Polish
A. Handelsname:
System123 BV
Stoffname
Gemisch
CAS-Nr.
64742-48-9
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Das Produkt darf nicht in anderer Weise, als im Absatz 1 aufgeführt, verwendet werden EuPCS PC-CLN-17.2
Herstellername
System123 BV
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
System123 BV
E-Mail-Addresse
info@system123.nl
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H304
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H304
May be fatal if swallowed and enters airways
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung des Gemischs gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Gemisch ist als gefährlich eingestuft. Asp. Tox. 1, H304 Der volle Text aller Einstufungen und H-Sätze ist in Kapitel 16 enthalten. Die wichtigsten schädlichen Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Signalwort
Gefahr 1.0
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
komplexe Kombination von Kohlenwasserstoffen, erhalten durch Wasserstoffbehandlung einer Erdölfraktion unter Einsatz eines Katalysators; besteht aus Kohlenwasserstoffen mit Kohlenstoffzahlen überwiegend im Bereich von C6 bis C13 mit einem Siedebereich von etwa 65 °C bis 230 °C]
Gefahrenhinweise
H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein.
Sicherheitshinweise
P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort Arzt anrufen. P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter mit der Übergabe an die für Abfallverwertung oder Rückgabe an Lieferanten zuständige Person zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Das Gemisch enthält keine Stoffe, die nicht die Kriterien für PBT oder vPvB gemäß Anhang XIII der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) des Europäischen Parlaments in der gültigen Fassung erfüllen.