Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-668-3/7681-52-9
Name der Chemikalie
Sodium hypochlorite
Konzentration
Gew%
Allgemeine Information
Version
3.0.0, erstellt am
Überarbeitet am
2025-09-25
Produktidentifikator
CELLCLEAN
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für in-vitro Diagnostikum
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sysmex Suisse AG
E-Mail-Addresse
info@sysmex-europe.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H318, H400, H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Natriumhypochloritlösung
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Sicherheitshinweise
P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Keine Daten vorhanden. vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Aquatic Acute 1; H400 Aquatic Chronic 2; H411 Eye Dam. 1; H318 Skin Corr. 1; H314 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produktes als "ätzend" erfolgte unter Berücksichtigung des extremen pH-Wertes, siehe: - Verordnung 1272/2008 (CLP), Anh. I, Ziffer 3.2.2.2 / 3.2.3.1.2 Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.