Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
Gew%
Allgemeine Information
Version
4.0.2, erstellt am
Überarbeitet am
2025-07-14
Produktidentifikator
Sticky Control Reagent - Staining Solution
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 192 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sysmex Partec GmbH
E-Mail-Addresse
info@sysmex-partec.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H301, H301+H311+H331, H311, H331, H370
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS06 GHS08
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Methanol
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H301+H311+H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen H370 Schädigt die Organe.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P308+P311 BEI Exposition oder falls betroffen: GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P403+P233 An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Behälter dicht verschlossen halten. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Keine Daten vorhanden. vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Acute Tox. 3; H301 Acute Tox. 3; H311 Acute Tox. 3; H331 Flam. Liq. 2; H225 STOT SE 1; H370 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.