Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-664-3/67-68-5
Name der Chemikalie
dimethyl sulphoxide
Konzentration
>=25,00- < 50,00
Allgemeine Information
Version
4.0.0, erstellt am
Überarbeitet am
2024-09-04
Produktidentifikator
CyStain PI OxProtect - Propidium Iodide
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
CyStain PI OxProtect ist ein Reagenzienkit für die Zellkern Extraktion und DNA Färbung einer Vielzahl oxidationsempfindlicher Pflanzen zur Bestimmung der Genomgröße und Ploidiestufe. Die vorbereitete Probe kann auf einem Durchflusszytometer mit grüner oder blauer Anregung und roter Emission analysiert werden
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+49 (0)551 192 40
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sysmex Partec GmbH
E-Mail-Addresse
info@sysmex-partec.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H341
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H341
Suspected of causing genetic defects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS08
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
3,8-Diamino-5-[3-(diethylmethylammonio)propyl]-6-phenylphenanthridiniumdiiodid
Gefahrenhinweise
H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P308+P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Inhalt/Behälter gemäß lokalen und nationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Keine Daten vorhanden. vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Muta. 2; H341 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.