Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
231-668-3/7681-52-9
Name der Chemikalie
Sodium hypochlorite
Konzentration
Gew%
Allgemeine Information
Version
6.0.0, erstellt am
Überarbeitet am
2025-08-26
Produktidentifikator
CA CLEAN I
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Für in-vitro Diagnostikum
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+43 1 406 43 43
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Sysmex Austria GmbH
E-Mail-Addresse
info@sysmex-europe.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H315, H318, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase.
Sicherheitshinweise
P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
2.3 Sonstige Gefahren
PBT-Beurteilung Keine Daten vorhanden. vPvB-Beurteilung Keine Daten vorhanden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Aquatic Chronic 3; H412 Eye Dam. 1; H318 Met. Corr. 1; H290 Skin Irrit. 2; H315 Hinweise zur Einstufung Einstufung und Kennzeichnung in Bezug auf Ätz-/Reizwirkung auf die Haut basieren auf den Ergebnissen von toxikologischen Untersuchungen am Produkt (Gemisch). Die Einstufung des Produktes als "ätzend" erfolgte unter Berücksichtigung des extremen pH-Wertes, siehe: - Verordnung 1272/2008 (CLP), Anh. I, Ziffer 3.2.2.2 / 3.2.3.1.2 Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.