Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
97-99-4
Name der Chemikalie
Tetrahydrofurfuryl alcohol
Konzentration
N/A
EC/CAS
202-625-6
Name der Chemikalie
Tetrahydrofurfurylalkohol; Tetrahydro-2-furylmethanol (605/2014)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-06
Produktidentifikator
Tetrahydrofurfurylalkohol
Stoffname
Tetrahydrofurfurylalkohol
CAS-Nr.
97-99-4
REACH-Registrierungsnummer
01-2119968921-26
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Lösungsmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine weiteren Informationen verfügbar
Hersteller / Lieferant
SysKem Chemie GmbH
NOTRUFNUMMERN:
Freiburg, Tel. +49 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SysKem Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@syskem.de
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H360Df
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Reproduktionstoxizität, Kategorie 1B H360Df Schwere Augenschädigung/Augenreizung, Kategorie 2 H319
Gefahrenhinweise
Siehe Abschnitt 16 H360Df - Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H319 - Verursacht schwere Augenreizung.
Schädliche physikalisch-chemische Wirkungen sowie schädliche Wirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt
Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind im Mutterleib schädigen (bei Verschlucken). Verursacht schwere Augenreizung.
2.2. Kennzeichnungselemente
GHS07 GHS08
Signalwort
Gefahr
Sicherheitshinweise
P201 - Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P280 - Schutzhandschuhe, Schutzkleidung, Augenschutz, Gesichtsschutz tragen. P305+P351+P338 - BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308+P313 - BEI Exposition oder falls betroffen: ärztlichen Rat einholen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die PBT-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII. Dieser Stoff/Gemisch erfüllt nicht die vPvB-Kriterien der REACH-Verordnung, Annex XIII.