Allgemeine Information
Version
6.2, erstellt am
Überarbeitet am
2025-07-28
Produktidentifikator
Propylencarbonat
Stoffname
Propylencarbonat
CAS-Nr.
108-32-7
REACH-Registrierungsnummer
01-2119537232-48
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemikalie für die Synthese und/oder Formulierung von industriellen Produkten Für die detaillierten identifizierten Verwendungen des Produktes siehe Anhang des Sicherheitsdatenblattes
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Nicht für private Zwecke (Haushalt) verwenden Nahrungsmittel, Getränke und Futtermittel
Hersteller / Lieferant
SysKem Chemie GmbH
NOTRUFNUMMERN:
+49 761 19240
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
SysKem Chemie GmbH
E-Mail-Addresse
info@syskem.de
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.2. Kennzeichnungselemente
Globally Harmonized System, EU (GHS)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung.
Sicherheitshinweise
(Vorbeugung) P280 Augenschutz tragen. P264 Nach Gebrauch kontaminierte Körperteile gründlich waschen.
Antwort
P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen. P337 + P313 Bei anhaltender Augenreizung: Ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine besonderen Gefahren bekannt, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung
Nach den Ergebnissen seiner Bewertung ist dieser Stoff weder ein PBT- noch ein vPvB-Stoff. Endokrinschädliche Eigenschaften Enthält keinen endokrinen Disruptor (ED) in einer Konzentration von ≥ 0,1%.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Eye Dam./Irrit. 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Für die in diesem Abschnitt nicht vollständig ausgeschriebenen Einstufungen ist der volle Wortlaut in Abschnitt 16 aufgeführt.