Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
9046-10-0
Name der Chemikalie
Poly(propyleneglycol)diamine
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2011-07-18
Produktidentifikator
DISBOXID 420 E.MI PRIMER KOMPONENTE B
CAS-Nr.
9046-10-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Schutzanstrich
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Synthesa Chemie Gesellschaft m. b. H
E-Mail-Addresse
sicherheitsdatenblatt@synthesa.at, wolfgang.schoerkhuber@synthesa.at
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
GHS05 Ätzwirkung Skin Corr. 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. · Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder Richtlinie 1999/45/EG C; Ätzend R34: Verursacht Verätzungen. Xi; Reizend R37: Reizt die Atmungsorgane. Xi; Sensibilisierend R43: Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. · Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: Das Produkt ist einstufungspflichtig gem. RL 1999/45/EG und dem ChemG 1996 in der gültigen Fassung.
2.2. Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Das Produkt ist gemäß CLP-Verordnung eingestuft und gekennzeichnet.
Gefahrenpiktogramme
GHS05
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Polyoxypropylenediamine
Gefahrenhinweise
Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sicherheitshinweise
Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. Nach Gebrauch gründlich waschen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen/duschen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. Kontaminierte Kleidung vor erneutem Tragen waschen. BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. Unter Verschluss aufbewahren. Inhalt/Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar