Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
>=0,0025-< >=0,036%
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2025-01-03
Produktidentifikator
REVUS
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid Empfohlene berufsmäßige Verwendung
NOTRUFNUMMERN:
01-4064343
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Syngenta Agro GmbH
E-Mail-Addresse
registrierung.deutschland@syngenta.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H410, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H410
Very toxic to aquatic life with long lasting effects
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P264 Nach Gebrauch Hände gründlich waschen. P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
Entsorgung
P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Weitere Informationen
EUH208
Enthält
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on. Kann allergische Reaktionen hervorrufen EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) Langfristig (chronisch) H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 1 langfristiger Wirkung. Langfristig (chronisch) H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 2 langfristiger Wirkung.