Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
220-120-9/2634-33-5
Name der Chemikalie
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-one
Konzentration
=0,05-<0,1
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-01-07
Produktidentifikator
Maxim XL
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Fungizid, Beizmittel Empfohlene berufsmäßige Verwendung
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Syngenta Agro GmbH
E-Mail-Addresse
registrierung.deutschland@syngenta.com
GHS-Informationen
Signalwort
Warnung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
CLP-KLASSIFIZIERUNG
Sensibilisierung durch Hautkontakt, H317: Kann allergische Hautreaktionen Kategorie 1 verursachen.
CHRONISCH (langfristig)
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit gewässergefährdend, Kategorie 2 langfristiger Wirkung.
2.2. Kennzeichnungselemente
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. Ergänzende EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten. Nur für gewerbliche Anwender. EUH208 Enthält hydriertes Kolophonium. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. EUH208
Enthält
Harzsäuren und Kolophoniumsäuren, Calciumsalze. Kann allergische Reaktionen hervorrufen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P333 + P313 Bei Hautreizung oder -ausschlag: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P501 Inhalt/Behälter einer ordnungsgemäßen Entsorgung zuführen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on
Weitere Informationen
Die nachfolgende Prozentzahl der Mischung besteht aus Inhaltsstoff(en) mit einer unbekannten Inhalationstoxizität: 13.7 %
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.