Allgemeine Information
Überarbeitet am
2022-09-28
Produktidentifikator
AFFIRM PROFI
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Insektizid
NOTRUFNUMMERN:
+49 6232 130 128
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Syngenta Agro AG
E-Mail-Addresse
sds_syngenta.ch@syngenta.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H302, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H302
Harmful if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
ben.
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wir- kung. Ergänzende Gefahrenhin- SP1 Mittel und/oder dessen Behälter nicht in Gewässer ge- weise langen lassen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P270 Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen.
Antwort
P391 Verschüttete Mengen aufnehmen. P301 + P312 BEI VERSCHLUCKEN: Bei Unwohlsein GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen.
Entsorgung
P501
Enthält
Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungs- anlage zuführen.
Weitere Informationen
EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder hö- her, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Umweltbezogene Angaben: Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen.
Toxikologische Angaben
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endo- krinschädliche Eigenschaften aufweisen. Kann in Luft brennbare Staubkonzentrationen bilden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008) H302: Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit lang- fristiger Wirkung.