Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
Allgemeine Information
Version
1.4
Überarbeitet am
2026-04-28
Produktidentifikator
Sodium chlorite
1.2 Chemische Bezeichnung:
Natriumchlorit
CAS-Nr.
7758-19-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H271, H301, H310, H314, H373, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H271
May cause fire or explosion; strong oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. H301 Giftig bei Verschlucken. H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.
Sicherheitshinweise
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P284 Atemschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung, siehe Kapitel 12.5.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Oxidierende Feststoffe Kategorie 1 H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; starkes Oxidationsmittel. Akute Toxizität Kategorie 3 - Oral H301 Giftig bei Verschlucken. Akute Toxizität Kategorie 2 - Haut H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Kategorie 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.