Allgemeine Information
Version
2.2
Überarbeitet am
2026-04-28
Produktidentifikator
Silver sulfate
1.2 Chemische Bezeichnung:
Silbersulfat
CAS-Nr.
10294-26-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H318, H360D, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H318
Causes serious eye damage
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H318 Verursacht schwere Augenschäden. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P201 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/ Augenschutz/ Gesichtsschutz/ Gehörschutz tragen. P305 + P351 + P338 + P310 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/ Arzt anrufen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen. P391 Verschüttete Mengen aufnehmen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine bekannt. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Das Produkt enthält keine persistenten, mobilen und toxischen Substanzen (PMT/vPvM) in Mengen von 0,1 % oder mehr.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Reproduktionstoxizität Kategorie 1B H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.