Allgemeine Information
Version
1.6
Überarbeitet am
2026-04-27
Produktidentifikator
p-Xylene, reference material
1.2 Chemische Bezeichnung:
p-Xylol
CAS-Nr.
106-42-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H304, H312, H312+H332, H315, H319, H332, H335, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H312 + H332 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt oder Einatmen H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P284 Atemschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Verursacht Kopfschmerzen, Schläfrigkeit oder andere Wirkungen auf das zentrale Nervensystem. Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung, siehe Kapitel 12.5.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Aspirationsgefahr Kategorie 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Akute Toxizität Kategorie 4 - Haut H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Augenreizung Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Akute Toxizität Kategorie 4 - Einatmung H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Kategorie 3 - Einatmung - Atmungssystem H335 Kann die Atemwege reizen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.