Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
203-917-6/111-87-5
Name der Chemikalie
1-octanol
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
1.5
Überarbeitet am
2026-04-27
Produktidentifikator
Octan-1-ol
1.2 Chemische Bezeichnung:
Octan-1-ol
CAS-Nr.
111-87-5
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H319, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H319
Causes serious eye irritation
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H319 Verursacht schwere Augenreizung. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Narkotische Wirkungen Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Augenreizung Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 3 H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.