Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
236-665-0/7789-49-3
Name der Chemikalie
Nickel bromide (NiBr2), trihydrate
Konzentration
100% 1%
Allgemeine Information
Version
4.6
Überarbeitet am
2026-04-28
Produktidentifikator
Nickel(II) bromide-3-hydrate
1.2 Chemische Bezeichnung:
Nickel(II)-bromid-3-hydrat
CAS-Nr.
7789-49-3
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Industrielle Verwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H317, H334, H341, H350i, H360D, H372, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H317
May cause an allergic skin reaction
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender. für bestimmte Produkte
2.3 Sonstige Gefahren
Produktstaub kann Augen, Haut und Atmungsorgane reizen. Staubbildung vermeiden.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Karzinogenität Kategorie 1A H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen. Keimzell-Mutagenität Kategorie 2 H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursachen. Reproduktionstoxizität Kategorie 1B H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Kategorie 1 H372 Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition. Sensibilisierung durch Einatmen Kategorie 1 H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartige Symptome oder Atembeschwerden verursachen. Sensibilisierung durch Hautkontakt Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.