Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
244-654-7/21908-53-2
Name der Chemikalie
Mercuric oxide
Konzentration
100% 0,1%
Allgemeine Information
Version
1.6
Überarbeitet am
2026-04-28
Produktidentifikator
Mercury(II) oxide
1.2 Chemische Bezeichnung:
Quecksilbermonoxid
CAS-Nr.
21908-53-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H300+H310+H330, H373, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H300+H310+H330
Fatal if swallowed, in contact with skin or if inhaled
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H300 + H310 + H330 Lebensgefahr bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Symptome können verzögert auftreten. Wiederholte oder längere Exposition mit der Substanz kann Nierenschäden auslösen. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität Kategorie 2 - Einatmung H330 Lebensgefahr bei Einatmen. Akute Toxizität Kategorie 2 - Oral H300 Lebensgefahr bei Verschlucken. Akute Toxizität Kategorie 1 - Haut H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Kategorie 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.