Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
206-114-9
Name der Chemikalie
Hydrazin
Konzentration
>=50%-
Allgemeine Information
Version
1.5
Überarbeitet am
2026-04-28
Produktidentifikator
Hydrazine hydrate solution 78-82%
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H301, H301+H311+H331, H311, H314, H317, H331, H350, H400, H410
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H301
Toxic if swallowed
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H301 + H311 + H331 Giftig bei Verschlucken, Hautkontakt oder Einatmen. H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. H350 Kann Krebs erzeugen. H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Hydrazin
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender. für bestimmte Produkte
2.3 Sonstige Gefahren
Ergebnisse der PBT- und vPvB-Beurteilung, siehe Kapitel 12.5.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Akute Toxizität Kategorie 3 - Oral H301 Giftig bei Verschlucken. Akute Toxizität Kategorie 3 - Einatmung H331 Giftig bei Einatmen. Akute Toxizität Kategorie 3 - Haut H311 Giftig bei Hautkontakt. Ätzwirkung auf die Haut Kategorie 1B H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. Sensibilisierung durch Hautkontakt Kategorie 1 H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen. Karzinogenität Kategorie 1B H350 Kann Krebs erzeugen. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 1 H410 Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.