Allgemeine Information
Version
2.8
Überarbeitet am
2026-04-28
Produktidentifikator
Copper(II) chloride-2-hydrate technical
1.2 Chemische Bezeichnung:
Kupfer(II)-chlorid-2-hydrat
CAS-Nr.
10125-13-0
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Chemisch-technische Anwendung
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H290, H302, H302+H312, H312, H315, H318, H400, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H290
May be corrosive to metals
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. H302 + H312 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt H315 Verursacht Hautreizungen. H318 Verursacht schwere Augenschäden. H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P234 Nur im Originalbehälter aufbewahren. P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P301 + P330 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. P302 + P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser und Seife waschen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Information verfügbar. Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Korrosiv auf Metalle Kategorie 1 H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. Akute Toxizität Kategorie 4 - Oral H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken. Akute Toxizität Kategorie 4 - Haut H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt. Reizwirkung auf die Haut Kategorie 2 H315 Verursacht Hautreizungen. Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Kurzfristig (akut) gewässergefährdend Kategorie 1 H400 Sehr giftig für Wasserorganismen. Langfristig (chronisch) gewässergefährdend Kategorie 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.