Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
232-235-1/7790-98-9
Name der Chemikalie
Ammonium perchlorate
Konzentration
>=10%-<20%
Allgemeine Information
Version
2.3
Überarbeitet am
2026-04-28
Produktidentifikator
Ammonium perchlorate solution
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H272, H319, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H272
May intensify fire; oxidiser
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H373 Kann die Organe (Schilddrüse) schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. EUH430 Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen.
Sicherheitshinweise
P201 + P202 Vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Ammonium perchlorate
2.3 Sonstige Gefahren
Dieser Stoff/dieses Gemisch enthält Bestandteile, die gemäß Artikel 57(f) der REACH-Verordnung, der Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission als Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften für die Umwelt gelten. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Oxidierende Flüssigkeiten Kategorie 3 H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel. Augenreizung Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Kategorie 2 H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. Endokriner Disruptor mit Wirkung auf die Umwelt Kategorie 1 EUH430 Kann endokrine Störungen in der Umwelt verursachen.