Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
200-913-6/75-89-8
Name der Chemikalie
2,2,2-Trifluoroethanol
Konzentration
100%
Allgemeine Information
Version
1.5
Überarbeitet am
2026-04-27
Produktidentifikator
2,2,2-Trifluoroethanol
1.2 Chemische Bezeichnung:
2,2,2-Trifluorethanol
CAS-Nr.
75-89-8
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H301+H331, H318, H360F, H373
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Signalwort
Gefahr
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H301 + H331 Giftig bei Verschlucken oder Einatmen H318 Verursacht schwere Augenschäden. H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/-kleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. P284 Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen. P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
Weitere Informationen
Nur für gewerbliche Anwender. für bestimmte Produkte
2.3 Sonstige Gefahren
Nach fortgesetztem Einatmen können Blutstörungen auftreten. Ergebnisse der PBT- und vPvB- Beurteilung, siehe Kapitel 12.5.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Akute Toxizität Kategorie 3 - Oral H301 Giftig bei Verschlucken. Akute Toxizität Kategorie 3 - Einatmung H331 Giftig bei Einatmen. Schwere Augenschädigung Kategorie 1 H318 Verursacht schwere Augenschäden. Reproduktionstoxizität Kategorie 1B H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte Exposition Kategorie 2 - Einatmung H373 Kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition durch Einatmen.