Allgemeine Information
Version
1.7
Überarbeitet am
2026-04-27
Produktidentifikator
2-Butanol
1.2 Chemische Bezeichnung:
2-Butanol
CAS-Nr.
78-92-2
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Laborchemikalien
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
kein(e,er)
NOTRUFNUMMERN:
+1-703-527-3887, +1 303-739-1378
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Swiss Athens GmbH
E-Mail-Addresse
RCC@honeywell.com
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H226, H319, H335, H336
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H226
Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Signalwort
Achtung
Gefahrenhinweise
H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. H319 Verursacht schwere Augenreizung. H335 Kann die Atemwege reizen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
Sicherheitshinweise
P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P243 Maßnahmen gegen elektrostatische Entladungen treffen. P260 Staub /Rauch/ Gas/ Nebel/ Dampf/ Aerosol nicht einatmen. P280 Schutzhandschuhe/ Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen. P304 + P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P308 + P313 BEI Exposition oder falls betroffen: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.
2.3 Sonstige Gefahren
Der Stoff/dieses Gemisch enthält keine Bestandteile, die gemäß REACH Artikel 57(f) oder der delegierten Verordnung (EU) 2017/2100 der Kommission oder der delegierten Verordnung (EU) 2018/605 der Kommission in Mengen von 0,1 % oder mehr endokrinschädliche Eigenschaften aufweisen. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Dämpfe sind schwerer als Luft und breiten sich über dem Boden aus. Dieser Stoff/diese Mischung enthält keine Komponenten in Konzentrationen von 0,1 % oder höher, die entweder als persistent, bioakkumulierbar und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulierbar (vPvB) eingestuft sind.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 Entzündbare Flüssigkeiten Kategorie 3 H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Augenreizung Kategorie 2 H319 Verursacht schwere Augenreizung. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Kategorie 3 - Zentralnervensystem H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige Exposition Kategorie 3 - Atmungssystem H335 Kann die Atemwege reizen.