Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
265-068-8/64741-66-8
Name der Chemikalie
Naphtha (petroleum), light alkylate
Konzentration
100% <25% <0,25%
EC/CAS
200-659-6/67-56-1
Name der Chemikalie
Methanol
Konzentration
≤ 2,5%
Allgemeine Information
Version
3 (ersetzt Version 2
Überarbeitet am
2023-03-01
Produktidentifikator
XTEND PR-ACP
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Voranstrich
NOTRUFNUMMERN:
+41 44 251 51 51, +41 44 251 66 66
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Suter Kunststoffe AG
E-Mail-Addresse
info@swiss-composite.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H225, H304, H315, H336, H411
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H225
Highly Flammable liquid and vapour
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07 GHS08 GHS09
Signalwort
Gefahr
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Naphtha (Erdöl), leichte Alkylat-
Gefahrenhinweise
H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H315 Verursacht Hautreizungen. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P103 Lesen Sie sämtliche Anweisungen aufmerksam und befolgen Sie diese. P301+P310 BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen. P321 Besondere Behandlung (siehe auf diesem Kennzeichnungsetikett). P331 KEIN Erbrechen herbeiführen. P303+P361+P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P362+P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501 Entsorgung des Inhalts / des Behälters gemäß den örtlichen / regionalen / nationalen/ internationalen Vorschriften.
PBT
Nicht anwendbar
vPvB
Nicht anwendbar
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
· Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 GHS02 Flamme Flam. Liq. 2 H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. GHS08 Gesundheitsgefahr Asp. Tox. 1 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. GHS09 Umwelt Aquatic Chronic 2 H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. GHS07 Skin Irrit. 2 H315 Verursacht Hautreizungen. STOT SE 3 H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.