Hinweis: Inhaltsstoffe, die auf der Liste eingeschränkter Chemikalien stehen
EC/CAS
1477-55-0
Name der Chemikalie
1,3-benzenedimethanamine
Konzentration
N/A
EC/CAS
69-72-7
Name der Chemikalie
Salicylic acid
Konzentration
N/A
EC/CAS
200-712-3
Name der Chemikalie
Salicylsäure (2018/1480)
Konzentration
N/A
Allgemeine Information
Überarbeitet am
2021-03-05
Produktidentifikator
SR 735 ISOBOND PART B
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Härter Verwendung nicht empfohlen: keine Daten verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
ToxInfo Suisse, Tel. 145, International +41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Suter Kunststoffe AG
E-Mail-Addresse
info@swiss-composite.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Gefahr
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H314, H317, H318
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H314
Causes severe skin burns and eye damage
Abschnitt 2
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen. Ätzend auf die Haut, Kategorie 1B (Skin Corr. 1B, H314). Schwere Augenschädigung, Kategorie 1 (Eye Dam. 1, H318). Sensibilisierung der Haut, Kategorie 1 (Skin Sens. 1, H317). Dieses Gemisch birgt kein physikalisches Risiko. Siehe Empfehlungen zu anderen Produkten vor Ort. Dieses Gemisch birgt kein Umweltrisiko. Unter normalen Verwendungsbedingungen ist keine umweltschädliche Wirkung bekannt oder vorhersehbar.
2.2. Kennzeichnungselemente
Erfüllt die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 und deren Adaptationen.
Gefahrenpiktogramme
GHS05 GHS07
Signalwort
GEFAHR
Produkt definition
EC 614-706-7 2-PROPENNITRIL, POLYMER MIT 1,3-BUTADIEN, 1-CYANO-1-METHYL-4-OXO-4 - [[2- (1-PIPERAZINYL) ETHYL] AMINO] BUTYL-TERMINIERT EC 203-950-6 AMINE, POLYETHYLENPOLY-, TRIETHYLENTETRAMIN-FRAKTION EC 216-032-5 M-PHENYLENBIS (METHYLAMIN)
Gefahrenhinweise
H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
Verhütung
P272 Kontaminierte Arbeitskleidung nicht außerhalb des Arbeitsplatzes tragen. P280 Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Antwort
P301 + P330 + P331 BEI VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. P303 + P361 + P353 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/.../anrufen. P362 + P364 Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen.
Lagerung
P405 Unter Verschluss aufbewahren.
2.3 Sonstige Gefahren
Die Mischung enthält keine “sehr besorgniserregenden Stoffe" (SVHC) >= 0,1 % veröffentlich durch die European Chemical Agency (ECHA) gemäss dem Artikel 57 des REACH: http://echa.europa.eu/fr/candidate-list-table Die Mischung entspricht nicht den an den PBT- und vPvB-Mischungen angewandten Kriterien, entsprechend dem Anhang XIII der REACH-Richtlinie (EG) Nr. 1907/2006.