Allgemeine Information
Version
9.0.0, erstellt am
Überarbeitet am
2025-02-04
Produktidentifikator
Oskar"s M - 800 High Temp Mould Release Wax
· Verwendung des Stoffes / des Gemisches
Trennmittel
1.2.2. Verwendungen, von denen abgeraten wird
Keine Angaben verfügbar
NOTRUFNUMMERN:
+41 (0)44 251 51 51
Symbole im Sicherheitsdatenblatt
Unternehmensinformationen
Unternehmen
Suter Kunststoffe AG
E-Mail-Addresse
info@swiss-composite.ch
GHS-Informationen
Signalwort
Achtung
Hazard Codes
Gefahrenhinweise (CLP)
H228, H336, H412
Gefahrenhinweise
Code
Hinweis
H228
Flammable solid
Abschnitt 2
ABSCHNITT 2. MÖGLICHE GEFAHREN
(gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenpiktogramme
GHS02 GHS07
Signalwort
Achtung
Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung
Kohlenwasserstoffe, C9-C10, n-Alkane, Isoalkane, Cycloalkane,<2% Aromaten
Gefahrenhinweise
H228 Entzündbarer Feststoff. H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.
Sicherheitshinweise
P101 Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten. P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. P210 Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen und anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen. P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P370+P378 Bei Brand: Alkoholbeständigen Schaum oder Löschpulver zum Löschen verwenden. P405 Unter Verschluss aufbewahren. P501
Enthält
/ Behälter gemäß den örtlichen/regionalen/nationalen/internationalen Vorschriften der Entsorgung zuführen.
2.3 Sonstige Gefahren
Keine Angaben verfügbar.
2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP) Aquatic Chronic 3; H412 Flam. Sol. 2; H228 STOT SE 3; H336 Hinweise zur Einstufung Die Einstufung als "entzündbarer Feststoff" erfolgt aufgrund des Anhangs I, Abschnitt 2.7 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Die Einstufung des Produkts wurde auf Basis der folgenden Verfahren gemäß Artikel 9 und den Kriterien der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 ermittelt: Physikalische Gefahren: Bewertung von Prüfdaten gem. Anhang I, Teil 2 Gesundheits- und Umweltgefahren: Berechnungsverfahren gem. Anhang I, Teil 3, 4 und 5.